Mundhygiene für alle – dafür engagieren wir uns.
Zuständige Stellen
Übernahme durch Sozialhilfe oder AHV/IV
Fürsorge- und Sozialdienste sowie die AHV/IV-Stellen für Zusatzleistungen unterstützen Patientinnen und Patienten in schwierigen finanziellen Verhältnissen. Sie übernehmen die Kosten, wenn die Behandlung zahnmedizinisch nötig, wirtschaftlich und zweckmässig ist. Wunschbehandlungen sind nicht möglich, denn die Kosten trägt die Allgemeinheit. Die meisten kantonalen Fürsorge- und Sozialämter beurteilen solche Fälle nach Richtlinien, welche die Vereinigung der Kantonszahnärzte erarbeitet hat. Die zuständigen Dienste übernehmen die Kosten für Notfall- und Schmerzbehandlungen, aber auch für Jahreskontrolle oder Dentalhygiene. Bei umfangreichen Behandlungen muss der Zahnarzt bezeugen, dass die Patientin oder der Patient aktiv mitarbeitet – beispielsweise durch sorgfältige Mundhygiene. Für Kinder leisten viele Gemeinden im Rahmen der Schulzahnpflege finanzielle Unterstützung.
Günstigere Behandlungsvarianten
Patientinnen und Patienten, die sich eine Zahnbehandlung nicht leisten können und auch keinen Anspruch auf Leistungen der sozialen Zahnmedizin haben, sollen ihren Zahnarzt darauf ansprechen: Meist gibt es verschiedene Behandlungsvarianten – darunter auch einfachere Lösungen für geringere Budgets.
Fonds und Stiftungen
Findet sich kein Ausweg können sich armutsgefährdete Patienten ferner an von der Sozialhilfe unabhängige Fonds von Gemeinden wenden. Zudem finanzieren unter bestimmten Voraussetzungen auch Hilfswerke oder private Stiftungen zahnärztliche Behandlungen (siehe Dokumente).