Schäden frühzeitig erkennen durch Röntgen.
Röntgen in der Zahnarztpraxis
Was ist Röntgen?
Beim Röntgen werden elektromagnetische Wellen von hoher Energie (Photonen) durch das zu untersuchende Gewebe oder Organ auf einen Film oder Sensor gestrahlt. Aufgrund der unterschiedlichen Dichte der verschiedenen Körpergewebe (Haut, Schleimhaut, Knochen, Zähne) erreichen mehr oder weniger Photonen den Film oder Sensor und stellen dadurch die Gewebestrukturen in unterschiedlichen Grautönen dar.
Wieso muss mein Zahnarzt röntgen?
Viele Zahn- und Gewebeschäden im Mund beginnen im Verborgenen. Besonders die Zahnzwischenräume und jene Bereiche der Zähne und des Knochens, die vom Zahnfleisch bedeckt sind, können von blossem Auge nur ungenügend beurteilt werden. Röntgenaufnahmen helfen, vorhandene Schäden rechtzeitig zu entdecken. Die Zahnröntgenaufnahme ist deshalb ein unverzichtbares Mittel zur Diagnose-Erstellung und zur Planung einer Behandlung. Sie stellt zudem ein wichtiges zahnmedizinisches Dokument dar.
Werden die Kosten übernommen?
Die Kosten der Zahnröntgenbilder werden bei Unfallbehandlungen oder bei Behandlungen im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) ganz oder teilweise übernommen.
Dasselbe gilt bei Kostengutsprache durch eine Behörde, durch die Invalidenversicherung (IV) oder wenn der Patient eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat.
Ist Röntgen schädlich?
Elektromagnetische Wellen von hoher Energie, wie sie zum Röntgen verwendet werden, können Wechselwirkungen im Gewebe verursachen und ganz prinzipiell zu Gewebeschäden führen. Die in der Zahnmedizin angewandten Röntgentechniken gehören aber zu den Verfahren mit geringer Dosisbelastung, was besonders für die im Mund aufgenommenen Zahnbilder gilt.
Zusätzlich ist in den letzten Jahren die Strahlenbelastung durch die zunehmende Digitalisierung weiter gesunken. Die Anwendung von Röntgen erfolgt nach dem strengen Grundsatz: So wenig wie möglich, so viel wie nötig! Ihr/e SSO-Zahnarzt/Zahnärztin hat diese Abwägungen in vielen Ausbildungsstunden gelernt und muss regelmässig Fortbildungen dazu besuchen. Dies sorgt für ein entsprechend verantwortungsvolles Verhalten. Das Zahnröntgen stellt somit ein wenig belastendes Diagnoseverfahren dar, das im Verhältnis zur enormen Wichtigkeit einer frühzeitigen genauen Diagnose mit einer klaren klinischen Fragestellung gerechtfertigt ist.
Jede/r Zahnarzt/Zahnärztin benötigt zum Betreiben einer Röntgenanlage eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) ausgestellte Bewilligung. Voraussetzung ist eine von ihm/ihr abgelegte staatliche Prüfung in Strahlenschutz. Die Röntgenverordnung verlangt eine strenge Qualitätskontrolle: Der Betreiber muss die Röntgenanlage und die dazugehörigen Geräte regelmässig überprüfen (Konstanzprüfung), damit jederzeit ein einwandfreies Funktionieren sichergestellt ist. Somit wird eine hohe diagnostische Bildqualität bei gleichbleibend tiefer Strahlenbelastung für Patient/in gewährleistet.
Welche Aufnahmetechniken verwendet die Zahnmedizin?
Vom einfachen Einzelzahnröntgenbild bis zu computerunterstützten dreidimensionalen Schichtaufnahmen der Zähne und des Kiefers gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Aufnahmetechniken.
Wem gehört das Röntgenbild?
Das Röntgenbild ist Eigentum der Patientin bzw. des Patienten und wird auf Verlangen ausgehändigt. Bei digitalen Aufnahmen kann dies ein Ausdruck oder ein digitales Bild sein, das auf ein Speichermedium kopiert wird. Bei Röntgenfilmen wird der Originalfilm ausgehändigt, wobei der Zahnarzt eine Kopie zu seiner Dokumentation behalten kann. Die Aufbewahrungspflicht übernimmt in diesem Fall der Patient.