Bei einem Zahnunfall Ruhe bewahren.
Was tun?
Zahnärztin oder Zahnarzt informieren
Melden Sie jeden Zahnunfall sofort Ihrem Zahnarzt, Ihrer Zahnärztin! Informieren Sie ihn telefonisch darüber, was, wann, wo und wie geschehen ist, wie alt das Unfallopfer ist und ob Weichteile verletzt wurden. Ihr Zahnarzt wird danach entscheiden, ob und wie dringend eine Behandlung erfolgen muss. Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO empfiehlt selbst bei harmlos wirkenden Zahnunfällen einen Zahnarztbesuch. Denn Zahnunfälle bei Kindern können Folgeschäden verursachen, die nur versichert sind, wenn der Zahnunfall der Versicherung rechtzeitig gemeldet worden ist. Dies gilt auch, wenn der Zahnunfall einen Milchzahn betrifft: Unter den Milchzähnen befinden sich verletzliche Zahnkeime – so kann ein Milchzahnunfall selbst noch nicht durchgebrochene Zähne schädigen.
Zahn konservieren
Zahn locker oder verschoben: Belassen sie ihn in der Position.
Zahn abgebrochen: Das abgebrochene Zahnstück in Wasser aufbewahren.
Zahn ausgeschlagen: Den ausgeschlagenen Zahn in eine Zahnrettungsbox legen: Diese ist in Apotheken oder Zahnarztpraxen erhältlich. Falls nicht verfügbar, Zahn in kalte Milch oder in einem Plastiksack mit etwas Speichel legen oder in Frischhaltefolie einwickeln. Fassen Sie einen herausgeschlagenen Zahn nie an der Wurzel an und reinigen Sie ihn nicht.
Blutung stoppen
Bei starker Blutung auf Gaze oder Stofftaschentuch beissen und äusserlich Eis auflegen.
Notfall-Zahnarzt konsultieren
Sofort Zahnarzt oder Zahnklinik aufsuchen – bei jedem Zahnunfall!
Unfallmeldung einreichen
Die meisten Zahnunfälle sind in der Grundversicherung eingeschlossen. Oft erkennt man das Ausmass eines Zahnunfalls erst nach Jahren wenn Spätfolgen behandelt werden müssen. Es lohnt sich, jeden Unfall bei der Krankenkasse zu melden, denn die Behebung solcher Zahnschäden kann teuer werden. Fehlt die Unfallmeldung, lehnen die Versicherungen später eine Kostenübernahme oft ab, da ihnen das ursächliche Ereignis nicht gemeldet wurde. Das entsprechende Formular füllt der Zahnarzt beim Praxisbesuch aus. Bewahren Sie eine Kopie des Dossiers bei sich auf. Damit können sie Schwierigkeiten vermeiden, wenn sie einmal die Krankenkasse wechseln. Läuft ein Unfall über das Krankenversicherungsgesetz, muss immer die Versicherung bezahlen, die während der Behandlung des Unfallschadens aktuell ist.